Bauspar-Glossar: alle Fachbegriffe von A bis Z
Bausparen hat ein eigenes Vokabular, und vieles davon steht so in keinem anderen Finanzprodukt. Hier stehen die Begriffe, die in Tarifbedingungen und Beratungsgesprächen tatsächlich vorkommen – jeweils so kurz erklärt, dass die Antwort für sich allein steht.
A
- Abschlussgebühr
- Einmaliges Entgelt bei Vertragsabschluss, üblicherweise 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme. Sie wird mit den ersten Sparbeiträgen verrechnet und bei einer Kündigung nicht erstattet. Ausführlich erklärt
- Annuitätendarlehen
- Klassisches Immobiliendarlehen mit gleichbleibender Rate, in der sich der Zinsanteil im Zeitverlauf verringert und der Tilgungsanteil steigt. Es ist die übliche Alternative beziehungsweise Ergänzung zum Bauspardarlehen. Ausführlich erklärt
- Arbeitnehmersparzulage
- Staatliche Förderung auf vermögenswirksame Leistungen. Beim Bausparen beträgt sie 9 Prozent auf jährlich höchstens 470 Euro, also bis zu 42,30 Euro, und wird erst nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist ausgezahlt. Ausführlich erklärt
B
- BaFin
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie beaufsichtigt Bausparkassen auf Grundlage des Bausparkassengesetzes und genehmigt unter anderem die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge.
- Bauspardarlehen
- Der Kreditteil eines Bausparvertrags, abrufbar nach der Zuteilung. Der Zinssatz steht bereits bei Vertragsabschluss fest und ändert sich bis zur vollständigen Rückzahlung nicht. Ausführlich erklärt
- Bausparkassengesetz
- Das Gesetz über Bausparkassen regelt, welche Geschäfte Bausparkassen betreiben dürfen und wie die Zuteilungsmasse verwaltet werden muss. Es ist der Grund dafür, dass Bausparen ein streng reguliertes und vom übrigen Bankgeschäft getrenntes System ist.
- Bausparsumme
- Der Gesamtbetrag, über den ein Bausparvertrag lautet: Sparguthaben plus Bauspardarlehen. Sie ist die Bezugsgröße für Abschlussgebühr und Regelsparbeitrag und sollte deshalb genau am Darlehensbedarf ausgerichtet werden. Ausführlich erklärt
- Bausparvertrag
- Vertrag aus Sparphase und Darlehensphase. Nach dem Ansparen eines festgelegten Anteils der Bausparsumme besteht Anspruch auf ein Darlehen über den Rest, zu einem bereits bei Abschluss vereinbarten Zins. Ausführlich erklärt
- Beleihungsgrenze
- Der Anteil des Immobilienwerts, bis zu dem eine Bank ein Darlehen absichern kann. Bauspardarlehen liegen häufig im nachrangigen Bereich oberhalb der Beleihungsgrenze klassischer Banken, was ihre etwas höheren Zinsen erklärt. Ausführlich erklärt
- Bereitstellungszinsen
- Entgelt für einen zugesagten, aber noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag. Bei Bauspardarlehen fallen sie in der Regel nicht an, bei klassischen Baufinanzierungen nach Ablauf einer bereitstellungszinsfreien Zeit dagegen schon.
- Bewertungszahl
- Kennzahl, die Sparleistung und Sparzeit zusammenfasst und die Reihenfolge der Zuteilung bestimmt. Sie steigt umso schneller, je höher das Guthaben ist und je länger es im Vertrag liegt. Ausführlich erklärt
- Bonuszins
- Zusätzliche Verzinsung des Guthabens, die manche Tarife gewähren, wenn auf das Bauspardarlehen verzichtet wird. Er gleicht den Nachteil aus der Abschlussgebühr teilweise aus und ist bei Renditetarifen ein zentrales Merkmal. Ausführlich erklärt
D
- Darlehensverzicht
- Die Entscheidung, bei Zuteilung nur das Guthaben abzurufen und auf das Bauspardarlehen zu verzichten. Sie ist jederzeit zulässig und in vielen Tarifen mit einem Bonuszins verbunden. Ausführlich erklärt
E
- Effektiver Jahreszins
- Der Zinssatz einschließlich Gebühren und Zahlungsweise, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz. Nur er ist zwischen Anbietern vergleichbar; der Nominalzins allein sagt über die tatsächlichen Kosten wenig aus. Ausführlich erklärt
F
- Forward-Darlehen
- Ein Darlehen, dessen Zins heute festgeschrieben wird, das aber erst in bis zu fünf Jahren ausgezahlt wird. Anders als beim Bausparvertrag besteht eine Abnahmepflicht: Ein Ausstieg kostet Nichtabnahmeentschädigung. Ausführlich erklärt
G
- Grundschuld
- Ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht an einer Immobilie, das dem Kreditgeber als Sicherheit dient. Bauspardarlehen werden bei kleineren Beträgen häufig ohne Grundschuld vergeben, was Notar- und Grundbuchkosten spart. Ausführlich erklärt
- Guthabenzins
- Die Verzinsung des angesparten Guthabens in der Sparphase. Sie liegt bei den meisten Tarifen unter dem Niveau von Tagesgeld – der wirtschaftliche Wert eines Bausparvertrags steckt im Darlehen, nicht im Sparteil. Ausführlich erklärt
K
- Kollektiv
- Die Gesamtheit aller Bausparerinnen und Bausparer einer Bausparkasse. Die Darlehen werden aus den Einlagen des Kollektivs finanziert – deshalb hängt der Zuteilungszeitpunkt nicht allein vom eigenen Sparverhalten ab. Ausführlich erklärt
M
- Mindestsparguthaben
- Der Anteil der Bausparsumme, der angespart sein muss, bevor zugeteilt werden kann – je nach Tarif 40 bis 50 Prozent. Er bestimmt zugleich, wie groß die Bausparsumme für einen gewünschten Darlehensbetrag sein muss. Ausführlich erklärt
- Mindestsparzeit
- Die Zeit, die ein Vertrag mindestens bestanden haben muss, bevor eine Zuteilung möglich ist. Sie lässt sich durch Einmalzahlungen nicht verkürzen: Wer die Bausparsumme sofort einzahlt, wird trotzdem nicht sofort zugeteilt. Ausführlich erklärt
N
- Nominalzins
- Der reine Zinssatz auf die Darlehenssumme, ohne Gebühren und ohne Berücksichtigung der Zahlungsweise. Für den Vergleich zwischen Angeboten ist stattdessen der effektive Jahreszins maßgeblich.
R
- Regelsparbeitrag
- Die im Tarif vorgesehene monatliche Sparrate, üblicherweise 3 bis 5 Promille der Bausparsumme. Wer dauerhaft weniger einzahlt, verschiebt die Zuteilung; die Bausparkasse kann dann die Bausparsumme herabsetzen oder kündigen. Ausführlich erklärt
- Restschuld
- Der noch offene Darlehensbetrag zu einem bestimmten Zeitpunkt, typischerweise am Ende der Zinsbindung. Sie ist die Größe, an der sich die Bausparsumme für eine geplante Anschlussfinanzierung ausrichten sollte. Ausführlich erklärt
S
- Sonderzahlung
- Eine zusätzliche Einzahlung in der Sparphase, über den Regelsparbeitrag hinaus. Sie zieht die Zuteilung vor und wirkt umso stärker, je früher sie erfolgt – kurz vor der Zuteilung bringt sie für die Bewertungszahl kaum noch etwas. Ausführlich erklärt
- Sondertilgung
- Eine außerplanmäßige Rückzahlung auf das laufende Bauspardarlehen. Bei Bauspardarlehen ist sie jederzeit, unbegrenzt und ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich – anders als bei klassischen Annuitätendarlehen. Ausführlich erklärt
- Sparphase
- Der Abschnitt zwischen Vertragsabschluss und Zuteilung, in dem das Mindestsparguthaben aufgebaut wird. Sie dauert in der Praxis meist sieben bis zwölf Jahre. Ausführlich erklärt
T
- Tarif
- Das Regelwerk eines konkreten Bausparprodukts: Abschlussgebühr, Zinssätze, Regelsparbeitrag, Mindestsparguthaben, Tilgungsbeitrag und Bonusregelungen. Jede Bausparkasse führt mehrere Tarife mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Ausführlich erklärt
- Tilgungsbeitrag
- Die monatliche Rate für das Bauspardarlehen, meist als Promillesatz der Bausparsumme festgelegt. Zusammen mit dem Darlehenszins bestimmt er die tatsächliche Belastung nach der Zuteilung und wird beim Tarifvergleich häufig übersehen. Ausführlich erklärt
V
- Vermögenswirksame Leistungen
- Ein Zuschuss des Arbeitgebers, der direkt in einen Sparvertrag fließt, häufig in einen Bausparvertrag. Übliche Beträge liegen zwischen 6,65 und 40 Euro monatlich; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Ausführlich erklärt
- Vorausdarlehen
- Ein Darlehen, das die Zeit bis zur Zuteilung überbrückt. Es wird zunächst nur verzinst und später durch das zugeteilte Bausparguthaben samt Bauspardarlehen abgelöst. Ausführlich erklärt
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Ausgleich, den ein Kreditgeber für entgangene Zinsen bei vorzeitiger Rückzahlung verlangen darf. Bei Bauspardarlehen fällt sie nicht an – das ist einer ihrer klarsten Vorteile gegenüber klassischen Immobiliendarlehen. Ausführlich erklärt
W
- Wohnförderkonto
- Ein rechnerisches Konto beim Finanzamt, auf dem bei Wohn-Riester alle geförderten Beträge erfasst und jährlich mit 2 Prozent fortgeschrieben werden. Sein Stand ist die Grundlage der Besteuerung ab Beginn der Auszahlungsphase. Ausführlich erklärt
- Wohn-Riester
- Die Eigenheimrente nach dem Eigenheimrentengesetz: Riester-Förderung, eingesetzt für selbst genutztes Wohneigentum statt für eine Rentenversicherung. Sie bringt Zulagen in der Ansparphase und eine nachgelagerte Besteuerung im Alter. Ausführlich erklärt
- Wohnungsbauprämie
- Staatliche Prämie von 10 Prozent auf die jährliche Sparleistung, höchstens auf 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Zusammenveranlagten. Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 beziehungsweise 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Ausführlich erklärt
- Wohnwirtschaftliche Verwendung
- Der Einsatz des Guthabens für Bau, Kauf, Modernisierung oder Entschuldung selbst genutzten Wohnraums. Nur bei dieser Verwendung bleiben staatliche Prämien vor Ablauf der Bindungsfristen erhalten. Ausführlich erklärt
Z
- Zinsbindung
- Der Zeitraum, für den der Zinssatz eines Immobiliendarlehens festgeschrieben ist. Nach zehn Jahren ab Vollauszahlung besteht unabhängig davon ein gesetzliches Kündigungsrecht mit sechsmonatiger Frist. Ausführlich erklärt
- Zuteilung
- Der Zeitpunkt, ab dem Guthaben und Bauspardarlehen abrufbar sind. Sie setzt Mindestsparguthaben, Mindestsparzeit und Mindestbewertungszahl voraus und kann nicht auf ein festes Datum zugesagt werden. Ausführlich erklärt
- Zuteilungsmasse
- Die Summe der Mittel, die einer Bausparkasse für Zuteilungen zur Verfügung steht. Weil sie mit dem Verhalten des gesamten Kollektivs schwankt, ist der Zuteilungstermin grundsätzlich nur prognostizierbar. Ausführlich erklärt
- Zuteilungsreife
- Der Zustand, in dem alle Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ab diesem Punkt beginnt zugleich die Zehnjahresfrist, nach deren Ablauf auch die Bausparkasse den Vertrag kündigen darf. Ausführlich erklärt
- Zwischenfinanzierung
- Ein kurzfristiges Darlehen, das eine Finanzierungslücke bis zur Zuteilung schließt. Es kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn Geld zu einem festen Termin gebraucht wird, die Zuteilung aber noch aussteht. Ausführlich erklärt
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