Wohn-Riester: Zulagen, Wohnförderkonto und nachgelagerte Besteuerung
Wohn-Riester überträgt die Riester-Förderung auf selbst genutztes Wohneigentum. Ein Riester-Bausparvertrag erhält jährlich 175 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro je Kind, wenn Sie mindestens 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttos einzahlen (höchstens 2.100 Euro inklusive Zulagen). Der Haken kommt später: Die geförderten Beträge werden auf einem Wohnförderkonto erfasst und im Ruhestand versteuert.
Zulagen im Überblick
| Förderung | Betrag pro Jahr | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € | Mindesteigenbeitrag eingezahlt |
| Kinderzulage (Kind ab 2008 geboren) | 300 € | Kindergeldanspruch besteht |
| Kinderzulage (Kind vor 2008 geboren) | 185 € | Kindergeldanspruch besteht |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € einmalig | unter 25 Jahre bei Vertragsabschluss |
| Mindesteigenbeitrag | 4 % des Vorjahresbruttos | höchstens 2.100 € inkl. Zulagen |
Stand: August 2026. Werte nach §§ 79 ff. EStG. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres abzüglich der Zulagen, mindestens jedoch 60 Euro Sockelbetrag pro Jahr.
Was Wohn-Riester leisten kann
Die Rechnung ist bei Familien oft eindrucksvoll. Ein Paar mit zwei nach 2008 geborenen Kindern erhält 350 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage, also 950 Euro im Jahr. Bei einem Mindesteigenbeitrag von 2.100 Euro entspricht das einer Förderquote von rund 45 Prozent auf die eigene Einzahlung.
Eingesetzt werden darf das Kapital für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie, für die Tilgung eines entsprechenden Darlehens, für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen sowie für barrierereduzierende Umbauten.
Bei einem Riester-Bausparvertrag wirkt die Förderung doppelt: Zulagen und Steuervorteile beschleunigen die Ansparphase und damit die Zuteilung, und anschließend fließen sie in die Tilgung des Bauspardarlehens.
Der Haken: nachgelagerte Besteuerung
Anders als bei einer Riester-Rente fließt Ihnen im Alter kein Geld zu, das man besteuern könnte – Sie wohnen ja bereits in der Immobilie. Deshalb führt das Finanzamt ein Wohnförderkonto: Alle geförderten Beträge werden dort erfasst und jährlich mit 2 Prozent erhöht.
Ab Beginn der Auszahlungsphase, die Sie zwischen dem 60. und dem 68. Lebensjahr wählen, wird dieser Stand versteuert. Zwei Varianten stehen zur Wahl: die jährliche Besteuerung bis zum 85. Lebensjahr oder die Einmalbesteuerung des gesamten Betrags mit einem Abschlag von 30 Prozent.
Die Einmalvariante ist häufig attraktiv, weil der Rabatt real ist und man das Thema abschließt. Sie erfordert allerdings, dass im betreffenden Jahr Liquidität für die Steuerzahlung vorhanden ist – und sie kann den Steuersatz dieses einen Jahres spürbar in die Höhe treiben.
Wann Wohn-Riester nicht passt
- Sie sind nicht förderberechtigt. Anspruch haben im Wesentlichen rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte. Selbstständige ohne Versicherungspflicht bleiben außen vor, sofern nicht der Ehepartner mittelbar förderberechtigt macht.
- Sie wollen die Immobilie später vermieten. Selbstnutzung ist Bedingung. Bei Aufgabe der Selbstnutzung wird das Wohnförderkonto grundsätzlich sofort fällig – es gibt Ausnahmen und Reinvestitionsfristen, aber die Sache wird kompliziert.
- Sie haben keine Kinder und ein hohes Einkommen. Dann steht der Grundzulage von 175 Euro ein hoher Mindesteigenbeitrag gegenüber, und die spätere Besteuerung fällt bei hohem Rentenniveau entsprechend aus.
- Sie brauchen Flexibilität. Wohn-Riester bindet: Vertragswechsel, Wohnsitzwechsel ins Ausland und Verkauf sind jeweils mit Regeln und Fristen verbunden.
- Der Verwaltungsaufwand schreckt Sie ab. Zulagenantrag, Anlage AV, Wohnförderkonto, Wahl der Auszahlungsvariante – das ist mehr Papier als bei einem normalen Bausparvertrag.
Häufige Fragen
Lohnt sich Wohn-Riester?
Bei Familien mit Kindern in aller Regel ja, weil die Kinderzulagen von je 300 Euro die Förderquote stark anheben. Bei Alleinstehenden mit hohem Einkommen ist die Rechnung deutlich enger: Der Grundzulage von 175 Euro steht ein Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des Bruttos gegenüber, und die nachgelagerte Besteuerung greift bei hohem Rentenniveau spürbar zu. Entscheidend ist immer der individuelle Vergleich, nicht die Produktgattung.
Wie hoch sind die Zulagen bei Wohn-Riester?
Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr und Person. Für jedes kindergeldberechtigte Kind kommen 300 Euro hinzu, sofern es ab 2008 geboren wurde; für ältere Kinder sind es 185 Euro. Wer bei Vertragsabschluss unter 25 ist, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Voraussetzung für die volle Zulage ist, dass Sie mindestens 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttos einzahlen, höchstens jedoch 2.100 Euro einschließlich der Zulagen.
Was passiert mit dem Wohnförderkonto, wenn ich die Immobilie verkaufe?
Grundsätzlich wird der Stand des Wohnförderkontos sofort fällig und versteuert. Es gibt aber Ausnahmen: Investieren Sie den Betrag innerhalb der gesetzlichen Fristen in eine neue selbst genutzte Immobilie oder in einen Riester-Vertrag, läuft die Förderung weiter. Auch bei einem beruflich bedingten Umzug mit späterer Rückkehr gibt es Regelungen. Der Verkauf sollte deshalb nie ohne vorherige steuerliche Prüfung erfolgen.
Kann ich einen bestehenden Bausparvertrag auf Riester umstellen?
Nicht durch bloße Umwidmung – ein Riester-Bausparvertrag muss als solcher zertifiziert sein. Möglich ist in der Regel der Abschluss eines neuen Riester-Bausparvertrags, teils auch die Übertragung von Guthaben aus einem anderen Riester-Vertrag. Ob das im Einzelfall geht und was es kostet, hängt vom Anbieter und den Tarifbedingungen ab.
Was ist besser: Wohn-Riester oder ein normaler Bausparvertrag?
Das hängt vor allem an Kindern und Förderberechtigung. Mit zwei Kindern kommen jährlich bis zu 950 Euro Zulage zusammen – das schlägt einen ungeförderten Vertrag deutlich, auch nach Berücksichtigung der späteren Besteuerung. Ohne Kinder und ohne Förderberechtigung ist der normale Bausparvertrag meist die einfachere und flexiblere Wahl, weil kein Wohnförderkonto und keine Selbstnutzungspflicht entstehen.
Quellen

Verfasst von
Günther Dallmair
Bauspar- und Finanzierungsexperte
IHK-registrierter Immobiliardarlehensvermittler
Reg.-Nr. D-W-155-1UQR-94
Passend dazu
Ist Bausparen noch sinnvoll? Wann sich ein Bausparvertrag lohnt – und wann nicht
Wann sich ein Bausparvertrag rechnet und wann nicht: Zinssicherung, Förderung, Kosten und die typischen Fälle, in denen Bausparen die falsche Wahl ist.
WeiterlesenWohnungsbauprämie: Höhe, Einkommensgrenzen und Voraussetzungen
Wer bekommt die Wohnungsbauprämie, wie hoch fällt sie aus, welche Einkommensgrenzen gelten und wofür das geförderte Guthaben verwendet werden muss.
WeiterlesenBausparsumme: Wie hoch sie sein sollte und was sie kostet
Wie Sie die richtige Bausparsumme berechnen, warum eine zu hohe Summe doppelt Geld kostet und wie sich Erhöhung oder Reduzierung auswirken.
WeiterlesenBauspartarife vergleichen: die neun Kennzahlen, auf die es ankommt
Welche Kennzahlen einen Bauspartarif wirklich bestimmen, welche Tariftypen es gibt und warum eine allgemeine Bestenliste beim Bausparen nicht funktioniert.
WeiterlesenPasst das auf Ihre Situation?
Allgemeine Regeln sind das eine, Ihr konkreter Fall das andere. In einer kostenlosen Ersteinschätzung ordnen wir ein, ob und wie ein Bausparvertrag bei Ihnen wirtschaftlich Sinn ergibt.