Regelsparbeitrag: Wie viel Sie monatlich in den Bausparvertrag einzahlen müssen
Der Regelsparbeitrag ist die monatliche Rate, die der Tarif als Normalfall vorsieht. Er wird als Promillesatz der Bausparsumme berechnet und liegt üblicherweise bei 3 bis 5 Promille im Monat – bei 50.000 Euro Bausparsumme also zwischen 150 und 250 Euro. Wer dauerhaft weniger einzahlt, verschiebt die Zuteilung nach hinten; die Bausparkasse kann den Vertrag in diesem Fall kündigen oder die Bausparsumme herabsetzen.
Auf einen Blick
- Übliche Höhe
- 3 bis 5 ‰ der Bausparsumme pro Monat
- Beispiel 30.000 € Bausparsumme
- 90 bis 150 € monatlich
- Beispiel 50.000 € Bausparsumme
- 150 bis 250 € monatlich
- Beispiel 100.000 € Bausparsumme
- 300 bis 500 € monatlich
- Zahlungsweise
- monatlich, oft auch quartalsweise oder jährlich möglich
- Bei Unterschreitung
- spätere Zuteilung, ggf. Kündigung durch die Bausparkasse
So wird der Regelsparbeitrag berechnet
Der Tarif legt einen Promillesatz fest, der auf die Bausparsumme angewendet wird. Bei 4 Promille und einer Bausparsumme von 50.000 Euro ergibt das 200 Euro im Monat: 50.000 × 0,004 = 200.
Daraus folgt eine Kopplung, die beim Vertragsabschluss oft unterschätzt wird: Bausparsumme und monatliche Belastung hängen unmittelbar zusammen. Eine höhere Bausparsumme bedeutet nicht nur eine höhere Abschlussgebühr, sondern auch eine dauerhaft höhere Rate. Wer die Bausparsumme großzügig ansetzt, um „flexibel zu bleiben", kauft sich beides ein.
Was passiert, wenn Sie weniger einzahlen
Der Regelsparbeitrag ist keine einklagbare Zahlungspflicht wie eine Kreditrate. Folgenlos bleibt eine dauerhafte Unterschreitung aber nicht:
- Die Zuteilung verschiebt sich. Guthaben und Bewertungszahl wachsen langsamer, die Zuteilungsreife tritt entsprechend später ein.
- Die Bausparkasse kann mahnen. Üblich ist zunächst eine Aufforderung, den Rückstand auszugleichen.
- Die Bausparsumme kann herabgesetzt werden. Das passt den Vertrag an die tatsächliche Sparleistung an – reduziert aber auch das spätere Darlehen.
- Der Vertrag kann gekündigt werden. Das ist der seltene Extremfall, meist nach längerem vollständigem Zahlungsausfall. Die gezahlte Abschlussgebühr ist dann verloren.
- Förderansprüche können entfallen. Für die Wohnungsbauprämie ist eine Mindestsparleistung von 50 Euro im Jahr erforderlich.
Wenn es finanziell eng wird
Der wichtigste Rat lautet: Melden Sie sich, bevor Rückstände auflaufen. Bausparkassen bieten in aller Regel praktikable Lösungen an – eine befristete Stundung, eine dauerhafte Herabsetzung der Bausparsumme oder eine Umstellung der Zahlungsweise. Alle drei sind deutlich besser als ein still laufender Zahlungsrückstand.
Eine Kündigung sollte der letzte Schritt sein. Sie beendet die Zinssicherung, kostet die Abschlussgebühr endgültig und kann bei geförderten Verträgen zur Rückforderung der Prämien führen.
Mehr einzahlen: Sonderzahlungen und ihre Wirkung
Nach oben sind Sie in der Regel flexibel: Die meisten Tarife erlauben Sonderzahlungen bis zur vollen Bausparsumme. Das ist der wirksamste Hebel, um die Zuteilung vorzuziehen – allerdings nur, wenn die Zahlung früh erfolgt.
Der Grund liegt in der Berechnung der Bewertungszahl: Sie belohnt nicht nur die Höhe des Guthabens, sondern auch die Zeit, die es im Vertrag liegt. Eine Sonderzahlung im dritten Jahr wirkt daher erheblich stärker als dieselbe Zahlung im achten. Kurz vor dem Erreichen der Zuteilungsreife bringt sie für die Bewertungszahl kaum noch etwas.
Ein Hinweis zur Förderung: Für die Wohnungsbauprämie sind pro Jahr höchstens 700 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1.400 Euro (Zusammenveranlagte) begünstigt. Sonderzahlungen darüber hinaus erhöhen die Prämie nicht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Regelsparbeitrag?
Üblich sind 3 bis 5 Promille der Bausparsumme pro Monat. Bei 50.000 Euro Bausparsumme liegt der Regelsparbeitrag damit zwischen 150 und 250 Euro monatlich. Der genaue Promillesatz steht in den Tarifbedingungen und unterscheidet sich zwischen den Bausparkassen und zwischen den Tarifen einer Bausparkasse. Tarife mit niedrigem Regelsparbeitrag brauchen entsprechend länger bis zur Zuteilung.
Muss ich den Regelsparbeitrag zwingend zahlen?
Er ist keine einklagbare Rate wie bei einem Kredit, aber die Grundlage, auf der die Bausparkasse den Vertrag kalkuliert. Wer dauerhaft weniger einzahlt, erreicht die Zuteilungsreife später. Bei längerem vollständigem Ausfall kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen oder die Bausparsumme herabsetzen. Kurzfristige Aussetzer sind dagegen normalerweise unproblematisch, wenn sie später ausgeglichen werden.
Kann ich den Regelsparbeitrag nachträglich ändern?
Die Rate selbst ist über den Promillesatz an die Bausparsumme gekoppelt. Ändern lässt sie sich daher vor allem über eine Anpassung der Bausparsumme: Eine Herabsetzung senkt die monatliche Belastung, eine Erhöhung steigert sie – und löst zugleich eine anteilige Abschlussgebühr auf den erhöhten Betrag aus. Unabhängig davon können Sie jederzeit mehr einzahlen als vorgesehen.
Bringt eine höhere Sparrate eine frühere Zuteilung?
Ja, und das ist der wirksamste Hebel überhaupt. Sie erreichen das Mindestsparguthaben schneller und bauen zugleich eine höhere Bewertungszahl auf. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Weil in die Bewertungszahl einfließt, wie lange das Geld bereits im Vertrag liegt, wirkt zusätzliches Kapital in den ersten Jahren deutlich stärker als kurz vor der Zuteilung.
Was ist der Unterschied zwischen Regelsparbeitrag und Mindestsparguthaben?
Der Regelsparbeitrag ist der monatliche Fluss, das Mindestsparguthaben der Bestand. Der Regelsparbeitrag sagt, wie viel Sie pro Monat einzahlen sollen; das Mindestsparguthaben sagt, welcher Anteil der Bausparsumme insgesamt angespart sein muss, damit der Vertrag zugeteilt werden kann – üblicherweise 40 bis 50 Prozent. Beide Größen zusammen bestimmen, wie lange die Sparphase dauert.
Quellen

Verfasst von
Günther Dallmair
Bauspar- und Finanzierungsexperte
IHK-registrierter Immobiliardarlehensvermittler
Reg.-Nr. D-W-155-1UQR-94
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