Modernisierung finanzieren: Bausparvertrag, Förderkredit oder Ratenkredit?
Für Modernisierungen zwischen etwa 15.000 und 60.000 Euro ist das Bauspardarlehen häufig die passendste Lösung, weil es in dieser Größenordnung oft ohne Grundbucheintrag auskommt und damit Notar- und Grundbuchkosten spart. Voraussetzung ist Vorlauf: Der Vertrag muss angespart und zugeteilt sein. Wer sofort Geld braucht, ist mit einem Förderkredit oder einem Modernisierungskredit besser bedient.
Auf einen Blick
- Typischer Rahmen Modernisierung
- 15.000 bis 60.000 €
- Bauspardarlehen ohne Grundschuld
- oft bis 30.000 bis 50.000 € (tarifabhängig)
- Gesparte Nebenkosten dadurch
- Notar- und Grundbuchkosten
- Nötiger Vorlauf beim Bausparen
- 5 bis 15 Jahre bis zur Zuteilung
- Sofort verfügbar
- Förderkredit, Modernisierungskredit
- Zweckbindung Bauspardarlehen
- wohnwirtschaftlich, Nachweise erforderlich
Die Nebenkosten entscheiden mit
Bei einer Baufinanzierung über 300.000 Euro fallen Notar- und Grundbuchkosten kaum ins Gewicht. Bei einer Heizungserneuerung über 25.000 Euro sieht das anders aus: Dort können die Kosten für die Grundschuldbestellung mehrere Hundert Euro ausmachen und die Zinsersparnis eines günstigeren Angebots vollständig aufzehren.
Genau hier liegt die Stärke des Bauspardarlehens. Bausparkassen vergeben es bis zu einer tarifabhängigen Grenze ohne Eintrag ins Grundbuch, häufig im Bereich zwischen 30.000 und 50.000 Euro. Für die typische Modernisierung ist das die richtige Größenordnung.
Der zweite Vorteil in dieser Kategorie: Der Zins steht bereits bei Vertragsabschluss fest und läuft nicht aus. Bei einer Laufzeit von acht bis zehn Jahren kennen Sie die Gesamtkosten also vom ersten Tag an.
Die Optionen im Vergleich
- Bauspardarlehen: Zins bei Abschluss fixiert, oft ohne Grundbucheintrag, unbegrenzte Sondertilgung. Braucht aber Vorlauf – der Vertrag muss zuteilungsreif sein.
- Förderkredite (KfW und Landesprogramme): meist die günstigsten Konditionen bei energetischen Maßnahmen, teils mit Tilgungszuschuss. Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, läuft über die Hausbank und setzt oft eine Energieberatung voraus.
- Zuschüsse (BAFA, KfW): kein Kredit, sondern verlorener Zuschuss für einzelne Maßnahmen. Immer zuerst prüfen, weil sie die Finanzierungssumme direkt verringern.
- Modernisierungskredit der Bank: sofort verfügbar, ohne Grundschuld, aber meist teurer als ein Förderkredit und mit begrenzten Sondertilgungsrechten.
- Aufstockung der bestehenden Baufinanzierung: sinnvoll bei größeren Beträgen und wenn die Grundschuld ohnehin besteht. Bindet aber an den bisherigen Kreditgeber.
Der Zeitfaktor ist das eigentliche Kriterium
Ein Bausparvertrag hilft bei der Modernisierung, die in acht Jahren ansteht – nicht bei der Heizung, die diesen Winter ausfällt. Das ist keine Schwäche des Produkts, sondern seine Bauart: Die Sparphase ist Teil der Konstruktion.
Praktisch heißt das: Wer weiß, dass in absehbarer Zeit größere Maßnahmen anstehen – Dach, Fenster, Heizung, Bad –, sollte den Vertrag jetzt abschließen, nicht dann. Wer bereits im Zeitdruck ist, nimmt einen Förderkredit und prüft parallel, ob sich ein Bausparvertrag für die nächste Maßnahme lohnt.
Zeichnet sich ab, dass die Zuteilung knapp wird, lässt sich mit Sonderzahlungen oder einer Reduzierung der Bausparsumme meist noch gegensteuern.
Reihenfolge, die Geld spart
- 1Zuschüsse prüfen, bevor irgendetwas beauftragt wird. Sie verringern den Finanzierungsbedarf direkt und sind fast immer an eine Antragstellung vor Maßnahmenbeginn gebunden.
- 2Energieberatung, wenn energetische Maßnahmen geplant sind. Sie ist bei vielen Programmen Voraussetzung und wird selbst gefördert.
- 3Förderkredit prüfen, weil er in der Regel die günstigsten Konditionen bietet.
- 4Restbetrag finanzieren – hier kommt das Bauspardarlehen ins Spiel, sofern ein zuteilungsreifer Vertrag vorhanden ist.
- 5Rechnungen und Nachweise sammeln. Sowohl Förderprogramme als auch die Bausparkasse verlangen Belege über die wohnwirtschaftliche Verwendung.
Häufige Fragen
Kann ich ein Bauspardarlehen für eine Modernisierung verwenden?
Ja, das ist einer der Hauptzwecke. Modernisierung, Sanierung, Umbau, energetische Maßnahmen und Werterhalt sind sämtlich wohnwirtschaftliche Verwendungen. Die Bausparkasse verlangt dafür Nachweise, üblicherweise Rechnungen oder Kostenvoranschläge. Nicht zulässig wären dagegen Möbel, Konsumgüter oder eine freie Verwendung des Geldes.
Brauche ich für ein Bauspardarlehen einen Grundbucheintrag?
Bei kleineren Beträgen meist nicht. Bausparkassen vergeben Darlehen bis zu einer tarifabhängigen Grenze – häufig zwischen 30.000 und 50.000 Euro – ohne Grundschuld, oft gegen Abtretung von Ansprüchen oder gegen Bürgschaft. Darüber wird in der Regel eine nachrangige Grundschuld eingetragen. Gerade bei Modernisierungen spart das spürbare Nebenkosten.
Was ist günstiger: Bauspardarlehen oder Förderkredit?
Bei energetischen Maßnahmen sind Förderkredite in aller Regel günstiger, teils zusätzlich mit Tilgungszuschuss. Sie haben aber Bedingungen: Antragstellung vor Beginn der Maßnahme, technische Mindestanforderungen und häufig eine verpflichtende Energieberatung. Beides schließt sich nicht aus – der Förderkredit deckt den geförderten Teil, das Bauspardarlehen den Rest.
Was, wenn die Modernisierung früher ansteht als die Zuteilung?
Dann kommt eine Zwischenfinanzierung in Frage: Die Bausparkasse oder eine Bank finanziert den Betrag vor, und die Zwischenfinanzierung wird bei Zuteilung durch Guthaben und Bauspardarlehen abgelöst. Das kostet zusätzliche Zinsen für die Überbrückungszeit. Wirtschaftlicher ist es, mit Sonderzahlungen die Zuteilung vorzuziehen, wenn dafür noch genug Zeit bleibt.
Kann ich die Zinsen für die Modernisierung steuerlich absetzen?
Bei einer selbst genutzten Immobilie nicht. Bei einer vermieteten Immobilie sind Schuldzinsen grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Für selbst genutztes Wohneigentum kommt stattdessen die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen oder die Förderung energetischer Maßnahmen nach § 35c EStG in Betracht. Das gehört in die Hand einer Steuerberatung.
Quellen

Verfasst von
Günther Dallmair
Bauspar- und Finanzierungsexperte
IHK-registrierter Immobiliardarlehensvermittler
Reg.-Nr. D-W-155-1UQR-94
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